ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT Das Schulverbund Frommern ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.schulverbund-frommern.de/ 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Homepage ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG Einzelne PDF Einzelne Bilder ohne Alternativtext Einzelne Links ohne Linktext b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften Links auf Homepage von anderen Anbietern. 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 13.04.2026 erstellt. Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 13.04.2026 überprüft. 4. Rückmeldung und Kontaktangaben Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse poststelle@schulverbund-frommern.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung. Alternativ unter: Schulverbund FrommernBeethovenstr. 16 + 1872336 BalingenTelefon: 07433 / 99575-0 5. Schlichtungsverfahren Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren. Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt: Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.deWebseite: https://barrierefreiheit-bw.de/ Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Zollernalbkreis können Sie hier abrufen: Josef Ungermann - kommunaler Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen